Was ist VL-Fonds-Sparen?

VL meint nichts anderes, als vermögenswirksame Leistungen. Das bedeutet, dass beim VL-Fonds-Sparen der Arbeitnehmer eine Sparzulage in Höhe von 18 Prozent auf den einzubezahlenden Betrag in den Investmentfonds leistet. Jährlich darf der Einzahlbetrag nicht höher sein als 400 Euro. VL-Fonds-Sparen wird vom Staat noch attraktiver gemacht: Mit einer staatlichen Zulage, die die vom Bausparen sogar schlägt.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf vermögenswirksame Leistungen, wie das Vermögensbildungsgesetz aussagt. Das VL-Fonds-Sparen ist eine dieser Möglichkeiten – und auch eine der attraktivsten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung 35.800 Euro nicht übersteigen, um die Arbeitgeberzulage in oben erwähnter Höhe zum VL-Fonds-Sparen zu erhalten. Die doppelte Sparzulage können sogar jene Ehepartner bekommen, die einen gesonderten Fondssparplan einrichten; Voraussetzung ist allerdings, dass beide Ehepartner berufstätig sind.
Die Fonds, die für vermögenswirksame Leistungen berechtigt sind, erkennt man an dem Kürzel VL. Die Konditionen für das VL-Fonds-Sparen unterscheiden sich je nach Anbieter. So offerieren einige das VL-Fonds-Sparen ohne Ausgabeaufschläge, andere bieten Rabatte auf die Abschlussprovisionen – ein Vergleich lohnt sich in jedem Falle.
Um die Arbeitnehmersparzulage für das VL-Fonds-Sparen zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen: Bis zu 400 Euro jährlich werden vom Gehalt abgezogen, so dem Arbeitgeber zugeführt und in den Fonds investiert. Sieben Jahre lang darf man keine Gelder aus dem Fonds entnehmen. Anschließend kann der Sparer frei über die Gelder verfügen. Während der ersten sechs Jahre muss in den Sparplan einbezahlt werden; beim VL-Fonds-Sparen bleibt das siebte Jahr beitragsfrei. Dennoch darf der Sparer nicht über das Geld verfügen. Das Finanzamt übernimmt es dann am Anfang des achten Jahres, die Arbeitnehmersparzulage auf das Depot, also den bislang vorhandenen Betrag, zu überweisen.
Nachdem das siebte Jahr beim VL-Fonds-Sparen beitragsfrei bleibt, empfehlen Experten, zu dieser Zeit einen zweiten Sparplan abzuschließen. Wird der erste zur Auszahlung fällig, befindet der Sparer sich mit dem zweiten Sparplan bereits im zweiten Jahr der Ansparphase und hat nur noch fünf weitere Jahre, um die Arbeitnehmersparzulage für den zweiten Sparplan zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie
auch unter VL Depotbanken Vergleich.